Die Lösung für eine effektive Rettung und Vergrämung von Wild



Effektive Wildrettung und Wildvergrämung ist unsere Aufgabe. Unsere innovativen Geräte mit microprozessorgesteuerter Elektronik, helfen Wild (Rehwild, Damwild, Muffelwild, Rotwild, Schwarzwild und Raubwild) durch akustische und optische Signale von den gefährdeten Flächen fern zu halten.


BFI Wildretter B0/40 - 94 dB -   spritzwassergeschützt

 

 

 

 

BFI Wildretter B0/38 - 96 dB -        spritzwassergeschützt

          BFI Wildretter B0/37 - 110 dB

 

 

 

 

 



Die Idee


Schätzungsweise werden während der Grünlandmahd jährlich rund 500.000 Wildtiere verletzt oder getötet. Grund dafür ist, dass der ertragreichste Mähtermin häufig in die Brut-, Setz- und Aufzuchtszeiten vieler an diesen Lebensraum gebundener Tiere fällt. Die von uns entwickelten Geräte verhindern ohne großen Aufwand diese Mähunfälle und besitzen gegenüber anderen Methoden viele Vorteile. Einfache Handhabung und effektive Ergebnisse werden kostengünstig erreicht. Der laute Signalton sowie das blaue Blinklicht der BFI- Kitzretter vergrämen das Wild und beugt somit die Ablage von Kitzen im Feld vor. Das blaue Blinklicht vertreibt zusätzlich anderes Wild, wie beispielsweise Schwarz- oder Raubwild, von den gewünschten Flächen. Die Wildretter werden mit handelsüblichen und langlebigen Batterien betrieben, welche leicht auszuwechseln sind. Der Signalton beschallt eine mindestens ein Hektar große Fläche und breitet sich in lediglich in eine Richtung aus. Dadurch kann der Wildretter sowohl am Waldrand als auch in der Nähe von Bebauungen aufgehängt werden. Alle Geräte bieten verschiedenen Programme für Signalton und Blinklicht, welche individuell eingestellt werden können.  

 

 Drei Gründe für die Wildtierrettung mit unseren Geräten 

 

Mähtod

Durch den Signalton sowie das blaue Blinklicht wird die Anzahl der bei der Mahd getöteten oder verletzten Wildtiere reduziert, da die Ablage von Kitzen präventiv verhindert wird und Wildtiere von den gewünschten Flächen ferngehalten werden.   

 

Deutsches Tierschutzgesetz- Straftat nach §17 Abs. 1/2

 - Riskieren Sie keine Anzeige -

Das Töten oder unnötige Verletzten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund stellt nach §17 des Tierschutzgesetztes (TierSchG) eine Straftat dar. Wer demnach ohne geeignete vorsorgliche Maßnahmen beim Mähen Rehkitze oder andere Tiere verletzt oder tötet riskiert hohe Strafen. Gleichzeitig ist der Jagdausübungsberechtigte nach §1 des Bundesjagdgesetztes (BJagdG) in der Pflicht geeignete Maßnahmen einzuleiten und die auf dem Gebiet wildlebenden Tiere zu hegen.   

 

Botulismus 

Von Tierkadavern in Futtersilos geht eine hohes Gefahrenpotenzial aus und ist somit unbedingt zu vermeiden. Durch die Aufnahme des bei der Zersetzung des Kadavers entstehenden Botulinumtoxins, kommt es zur Vergiftung von Nutztieren, was häufig tödlich endet.